Rahmen für den Umgang mit Menschenrechten

1. Verankerung von verantwortungsvollem Geschäftsgebaren in Politik und Managementsystemen

Im Jahr 2022 hat Elopak eine neue Menschenrechtspolitik verabschiedet. Die Richtlinie basiert auf Elopaks bestehendem Engagement für die Achtung der Menschenrechte, wie es in unserem Verhaltenskodex dargelegt ist, und orientiert sich an internationalen Grundsätzen und Anforderungen. Die Richtlinie bildet den Ausgangspunkt für unser Rahmenwerk zum Management von Menschenrechtsrisiken. Wie auch bei anderen Ethik- und Compliance-Themen wird die Einhaltung der Menschenrechte bei Elopak durch entsprechende begleitende Dokumente systematisiert. Im Bereich Menschenrechte gehören dazu: Geschäftspartnerverfahren (Integrity-Due-Diligence-Verfahren, einschließlich Länderrisikobewertung), Antikorruptionspolitik, Sicherheitsverfahren, Personalverfahren (einschließlich Datenschutzerklärung), Beschaffungspolitik (einschließlich Anforderungen an die Lieferantenqualifikation/Due-Diligence), Verfahren für eine verantwortungsvolle Lieferkette, globaler Verhaltenskodex für Lieferanten und Allgemeine Einkaufsbedingungen (AGB).

2. Due Diligence

a) Definition des Geltungsbereichs
Menschenrechtsfragen betreffen alle unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner, einschließlich Lieferanten, Auftragnehmer, Kunden, Joint Ventures, Fusionen und Übernahmen, sowie unsere Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften.

b) Identifizierung und Bewertung von Risiken (Risikobewertung)
Unsere Risikobewertung der Menschenrechte ist Teil der Ethik- und Compliance-Bewertung von Elopak, die dem Risikomanagementprozess des Unternehmens folgt. Im Rahmen unseres risikobasierten Ansatzes in Bezug auf die Menschenrechte setzen wir Prioritäten für unsere Due-Diligence-Prüfung, indem wir uns auf die Größe des Unternehmens und den Kontext der Geschäftstätigkeit für unsere eigenen Betriebe und Joint Ventures konzentrieren, d.h. wir verwenden globale Menschenrechtsquellen und Indizes, die das Risiko von Menschenrechtsverletzungen auf Länderebene und den Schweregrad bewerten. Wir haben ein Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Menschenrechtsrisiken eingerichtet, indem wir unternehmensweite Workshops mit Interessenvertretern aus unseren Geschäftsbereichen und Regionen, einschließlich spezifischer Einheiten und unterstützender Funktionen durchgeführt haben.

Im Jahr 2022 haben wir festgestellt, dass unsere größten Risiken für potentielle Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit sicheren Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden in der Produktion als auch mit dem Risiko für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in unseren Betrieben und unserer Lieferkette sowie dem Potenzial für Zwangsarbeit in unserer Lieferkette stehen.

Bewertung der Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette
Elopak verfolgt einen risikobasierten Ansatz für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette. Im Jahr 2021 haben wir eine umfassende Überprüfung und Risikobewertung unserer Lieferkette durchgeführt, um die wichtigsten Risikofaktoren und die Prioritäten unserer Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte zu ermitteln. So können wir unsere Ressourcen und Maßnahmen besser priorisieren und kanalisieren. Unsere Hauptschwerpunkte beim Risikomanagement in der Lieferkette sind die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit, die Wahrung des Rechts auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf Gesundheit und Sicherheit.

Um die Probleme gemeinsam mit unseren Lieferanten effizienter anzugehen, konzentrieren wir uns außerdem auf Schwerpunktbereiche und -kategorien. Diese wurden unter Berücksichtigung des Einflusses von Elopak (z. B. Ausgaben und strategische Bedeutung), der Tätigkeit bzw. des Risikos für die Menschen (z. B. Umfang manueller Arbeit, Einsatz ungelernter Arbeitskräfte, gefährliche Arbeit usw.) sowie des geografischen bzw. des Länderrisikos festgelegt.

Basierend auf diesem Ansatz priorisieren wir die folgenden Kategorien für weitere Due-Diligence-Aktivitäten:

  • Rohstoffkategorien (Karton, Aluminium, Druckfarben und Lösungsmittel, Polymere)
  • Logistik und Transport
  • Füllmaschinen
  • Verpflegung und Reinigung
  • Instandhaltung

Im Jahr 2022 haben wir tiefgreifendere Risikobewertungen im Bereich der Menschenrechte durchgeführt. Ausgangspunkt waren dabei Rohstoffkategorien und Lieferanten. Wir haben Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen und Pläne für Folgemaßnahmen ausgearbeitet, wenn ein erhöhtes Risiko negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte erkennbar war. Sollten wir Menschenrechtsrisiken oder negative Auswirkungen in nicht prioritären Bereichen unserer Lieferkette identifizieren oder darüber informiert werden, werden wir auch dort geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.

c) Vorbeugung und Reduzierung von Menschenrechtsverletzungen
Die an der Risikobewertung im Bereich der Menschenreche beteiligten Akteure stimmen sich über geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ab. Für jedes signifikante Risiko, das eine Nachverfolgung der vereinbarten Maßnahmen erfordert, wird ein Risikoverantwortlicher aus dem Unternehmen benannt.

Neue und bestehende Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner wie Joint-Venture-Partner oder Vertreter Dritter werden einer Integritätsprüfung unterzogen. Bevor größere Projekte oder Expansionsmöglichkeiten in Angriff genommen werden, versuchen wir, das Risiko möglicher negativer Auswirkungen auf Menschen abzuschätzen. Die Durchführung von Ethik-Audits durch Dritte ist bei Bedarf möglich.

Wir arbeiten proaktiv mit unseren Lieferanten zusammen, um mögliche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und abzumildern. Zu den Abhilfemaßnahmen gehören die Klärung von Erwartungen und Anforderungen durch die Einbindung in den Verhaltenskodex für Lieferanten, die Aufnahme entsprechender Vertragsklauseln zu verantwortungsvollem Geschäftsgebaren in die Lieferantenverträge, Follow-up-Meetings, interne und externe Lieferantenbewertungen sowie Audits vor Ort. Mehr über unseren Ansatz erfahren Sie hier.

Bei Elopak werden fortlaufend Schulungs-, Kommunikations- und Sensibilisierungsprogramme durchgeführt, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Unsere wichtigste Initiative zur Schärfung des Bewusstseins für geschäftliche Integrität und zur Verhinderung unethischen Verhaltens, einschließlich Menschenrechtsverletzungen, ist die obligatorische Schulung zum Verhaltenskodex. Für die Mitarbeitenden von Elopak werden spezielle E-Learning-Kurse (Nano-Learning) zu unserer Verantwortung im Geschäftsleben und zu den Menschenrechten angeboten. Darüber hinaus werden weitere vertiefende Schulungen für relevante Funktionen wie das Global Procurement Network bereitgestellt.

3. Nachverfolgung und Überwachung

Group Legal & Compliance koordiniert die interne Weiterverfolgung von Präventiv- und Risikominderungsmaßnahmen mit den benannten Risikoverantwortlichen, um Fortschritte sicherzustellen und die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten. Ethik-Audits durch Dritte werden bei Bedarf durchgeführt.

4. Bericht und Kommunikation

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren sind wichtig, um die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Rechte von Einzelpersonen und Gruppen besser zu verstehen. Bei Elopak können Bedenken oder Missstände auf verschiedene Weise gemeldet werden. Über unsere Whistleblower-Helpline kann jeder, der an unseren Aktivitäten beteiligt oder davon betroffen ist, per Telefon, E-Mail oder Online-Formular Bedenken äußern. Die Whistleblower-Helpline deckt auch Anliegen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte ab. Die Hotline wird von einem unabhängigen externen Dienstleister betrieben, ist vertraulich, anonym und in mehreren Sprachen verfügbar.

Interne und externe Berichterstattung

Die Menschenrechte sind ebenso wie andere Ethik- und Compliance-Themen Gegenstand regelmäßiger Gespräche mit der Geschäftsleitung. Zweimal im Jahr erstattet der Chief Legal & Compliance Officer dem Prüfungs- und Nachhaltigkeitsausschuss des Verwaltungsrats formell Bericht über Compliance- und Integritätsfragen, einschließlich des Bereichs Menschenrechte.

Gemäß dem britischen Gesetz über moderne Sklaverei (Modern Slavery Act) von 2015 berichtet Elopak jährlich über die Schritte, die unternommen wurden, um sicherzustellen, dass es in unserer Lieferkette keine Sklaverei und keinen Menschenhandel gibt. Dem norwegischen Transparenzgesetz entsprechend berichtet Elopak jährlich (bis zum 30. Juni) über die durchgeführte Due-Diligence-Prüfung. Der Bericht wird vom Vorstand und vom CEO unterzeichnet.